Die Regulatoren in Deutschland

Am Wegesrand da stehen Schilder. Hirsch vrUnd da der Weg/die Straße zwei Seiten hat, kann natürlich auch an jeder Seite ein Schild stehen. Im Straßenverkehr sind wir es gewohnt, dass die Hinweise am rechten Straßenrand stehen. Das ist sinnvoll, da uns dieser Rand näher liegt und somit besser überschaubar ist. Ganz wichtige Hinweise erfolgen eventuell mit größeren Schildern und dann auch gern mal auf beiden Fahrbahnseiten. Auch dies will mir noch nützlich erscheinen, um die Wichtigkeit zu betonen.

Wenn nun zum Beispiel auf drohenden Wildwechsel hingewiesen werden soll, so wäre mir auch bei einem Schild (wie oben) klar, selbst wenn es nur auf der rechten Seite stünde, dass ich das Wild von beiden Seiten erwarten muss. Das wechselnde Reh kann ja auch mal was vergessen haben und zurückkommen. Das Schild am linken Straßenrand wäre also nur als Aufmerksamkeitsverdoppler zu verstehen.

Dem gründlichen deutschen Regulator ist dies jedoch noch nicht sicher genug. Der hält den deutschen Durchschnittsbürger (DDB) für völlig unbedarft und geht davon aus, dass der DDB, wenn er auf dem Schild am linken Straßenrand einen von rechts nach links springenden Hirsch sieht, sich erst denkt, „Ahaa, hier verlässt der Hirsch die Straße wieder, die Gefahr ist gebannt.“ und dann völlig überrascht, gar falsch oder überhaupt nicht reagieren würde, wenn in der realen Welt ein Hirsch von links nach rechts auf die Straße springt. Nicht auszudenken und deshalb hat der Regulator besser noch dieses Schild für die linke Straßenseite vorgesehen. Hirsch vl

Als ich diese Schildervarianten entdeckte war ich erstmal sehr überrascht und erheitert. Rein sachlich betrachtet ist es zwar völlig richtig, aber so ein Verkehrszeichen soll doch eigentlich nur auf eine drohende Gefahr hinweisen und die Aufmerksamkeit erhöhen. Da sich das Wild unabhängig von jedweden Schildern bewegt, sollte auch jedem vernunftbegabten Wesen klar sein, dass das Bild nur ein Symbol ist und die Gefahr von allen Seiten droht.

Die Regulatoren gehen nun aber anscheinend davon aus, dass der DDB eben nicht ausreichend vernunftbegabt ist und wenn man den Straßenverkehr erlebt, so ist man öfter auch geneigt dem zu zustimmen. Oder dient die zweiseitige Beschilderung nur der Haftungsabsicherung der Schilderbehörde? Dann wäre es aber doch außerordentlich leichtsinnig, die unbedarften DDB so unzureichend zu informieren! Was ist denn, wenn statt eines Hirsches plötzlich und unangemeldet ein Reh, ein Schwein, ein Wolf oder ein Hase oder sonst was auf die Straße springt. Muss mir die Behörde meine Schäden bezahlen, wenn mir ein Schwarzkittel in den Kühler springt, obwohl doch ein Hirsch angekündigt wurde?     

Ich frag’ mich da: Ist diese Regulierungswut nun eine Folge der unrealistischen Haftungszuweisungen? Oder sind diese erst aus derart krümelkackerischen Verantwortungsfestlegungs- bzw. Verantwortungsbefreiungsmaßnahmen entstanden? Fragen über Fragen. Und wenn man sich nun schon mal so weit in die Problematik reingedacht hat, da kommen noch mehr Fragen auf. Was ist denn bei dem Verkehrszeichen? Zeichen_144-10_svg Da kann doch das Flugzeug auch von der anderen Seite kommen. Und da? Und da?
Ich werde besorgt. Diese vielen Möglichkeiten. Wer hilft mir da? Hilfeee!!

Keine Panik! Der Regulator hat doch auch dies und das und jenes und noch mehr für uns vorgedacht. Gefahr gebannt. Uff uff uff.

Dies war nun kein eigentlicher Sandsteinwanderbeitrag, aber als Sommerlochfüller mag’s durchgehen und die themenbegründenden Schilder stehen immerhin an der Straße von Pirna nach Kritzschwitz, also am Weg zum Sandstein. Von mir gibt’s als Zugabe noch ein Universalschild, Universalschild geeignet für Schwedenlöcher, Somsdorfer und überall wo man klamm ist. Dazu bestellt wird auch gern das Ergänzungsschild.

 

Die Bilder stammen vom Autor des Beitrags oder gelten gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil sie Teil von Statuten, Verordnungen oder gesetzlicher Erlasse (Amtliches Werk) sind, die durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurden (§ 5 Abs.1 UrhG), wie es Wikipedia, wo die Bilder her stammen, so schön ausdrückt.

2 Gedanken zu „Die Regulatoren in Deutschland

  1. Dahin gehen die Gedanken in Anbetracht der abgesägten Brücken zur Haftungsvermeidung.
    Es gibt aber auch ein allgemeines Lebensrisiko für das kein Richter einen haftbar machen würde. Ich fresse mich zu Tode. Kann ich dann die Nahrungsmittelindustrie verklagen.? Trifft mich der Blitz. Kann ich dann den Deut.Wetterdienst als Behörde belangen.? Aber die größten Missetäter sind meine Eltern. Sie schenkten mir das Leben obwohl sie wussten daß es GARANTIERT tödlich endet!!!
    Also Ihr Kleingeister: sägt doch am Besten gleich den Ast auf dem Ihr sitzt ab.

    …..vorsichtshalber gleich an beiden Seiten. Der Ast könnte ja am anderen Ende nochmal angewachsen sein 😉

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