Bericht des Stiegenpaten

Bergpfad ‘Stille Gründe’: Stiegenpatin Ramona

Begehung: 18.11.2017 (Richtung Schanzenweg – Griesgrund)

Es gibt keine wesentlichen Veränderungen. Am Abstieg zum Tümpelgrund wurde im unteren Teil im letzten Jahr versucht, die Erosion einzudämmen. Die beiden Kletterstellen sind in Ordnung, nur das kleine Bäumchen an der zweiten Stelle sollte nicht mehr als Hilfsmittel genutzt werden. Zwischen beiden Kletterstellen befindet sich ein kurzer Abschnitt in einem recht desolaten Zustand. Der Abstieg zum Griesgrund ist von oben besser zu erkennen als von unten.


Abstieg zum Tümpelgrund Abstieg zum Tümpelgrund auf dem Bergpfad Stille Gründe Abschnitt zwischen den zwei 'Kletterstellen'

Begehung: 27.12.2015

04-Stille-Gruende-Abbruchkante
Der Zugang erfolgt über die Kreuzung am Schanzenweg. Da auf dem ersten Wegstück starke Spuren von Wildschweine zu sehen sind, ist eine Begehung in der Dämmerung sicher nicht empfehlenswert. Auf dem Weg entlang der Abbruchkante sind zwar keine gravierenden Gefahrenstellen zu erkennen, dennoch sollte die entsprechende Vorsicht Vorrang haben (Foto 4).

 

05-Stille-Gruende-Abstieg-zum-Tuempelgrund06-Stille-Gruende-Aufstieg-zur-KletterstelleDer Abstieg zum Tümpelgrund weist an mehreren Stellen deutliche Erosionsspuren auf (Foto 5). Ebenso zeigen sie sich beim Aufstieg, da eine eindeutige Wegführung kaum erkennbar ist (Foto 6). Die beiden Kletterstellen sind gut zu bewältigen, die Leiter an der zweiten ist in Ordnung.

 

07-Stille-Gruende-kurz-vor-Abstieg-Griesgrund08-Abzweig-Stille-GruendeKurz vor dem Abstieg zum Griesgrund befindet sich noch eine recht schmale Wegstelle, eine Umgehung am Felsfuß sollte aber nicht erfolgen um die Erosion nicht zu verstärken (Foto 7). Das gilt auch für das letzte Stück bis zum Griesgrund, auch wenn der Verlauf teilweise nur schwer zu erkennen ist (Foto 8).

 

09-abzweig-tuempelgrundDie Durchquerung des Tümpelgrundes ist zwar ganzjährig erlaubt, dennoch sollte auf die Brutzeit zwischen dem 15. Januar und 15. August unbedingt Rücksicht genommen werden (Foto 9). Dasselbe gilt auch für die Passage entlang der Abbruchkante.

(Die Begehung am 27.12.2015 fand gemeinsam mit dem Griesgrund statt. Die Fotos wurden fortlaufend nummeriert – Griesgrund Foto 1 – 3).

Ein Gedanke zu „Bericht des Stiegenpaten

  1. Also bekannt und auch akzeptiert ist, dass wir in den Tümpelgrund in der Schutzzeit nicht hinein und also auch nicht hindurch dürfen. Und ein entsprechendes Schild findet sich doch auch erst eben dort. Unten im Grund.
    Seit wann wäre denn das Vorbeigehen an Abbruchkante entlang in der Sperrung enthalten und wo steht denn das? Gibt es da Schilder? Die müssten aber dann doch weit weit vorn im Schanzenbereich stehen.

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