Rückblick Treffen der IG Stiegen- und Wanderfreunde 2018

Am 13. Oktober 2018 trafen sich die Stiegenfreunde zum siebenten Jahrestag des Bestehens der IG zur Diskussion der Ereignisse des vergangenen Jahres und zur Fortführung unserer Aktivitäten im kommenden Jahr in der Gaststätte „Zur Dürren Kamnitz“ („beim Ondra“) in Hrensko.
In diesmal eher kleiner Runde wurden folgende Themenbereiche und damit zusammenhängende Fragestellungen besprochen:

– Auswertung des Kirnitzschtalfestes 2018
– künftige bessere Organisation von Aktionen (Vorbereitung und Kommunikation)
– Öffentlichkeitsarbeit (z. Bsp. Teilnahme am Kirnitzschtalfest und evtl. Bergsichten-Festival, Müllsammelaktion, Werbeflyer, Kalender)
– Diskussion über Vor- und Nachteile einer Vereinsgründung
– Informationsaustausch über Polenztalweg und das befreundete Projekt „Burg Wehlen“
– Webauftritt und damit zusammenhängende Fragen (Stichwort DSGVO)

Etwas ausführlichere Infos gibt’s wieder hier im Protokoll zum Herunterladen


Ergänzung by Zwillingsstiege:

Ich hatte mich dazu verpflichtet, einige Inhalte zum Thema Vereinsgründung beizusteuern.

Hier sind sie:
Verein gründen in sieben Schritten – eine Kurzübersicht (kann man in weniger als fünf Minuten lesen).
Wer es ausfühlicher mag: Wie gründe ich einen Verein? oder Verein gründen: Von der Idee zum eingetragenen Verein

Vor- und Nachteile der Vereinsgründung:
Vorteile

    • Vereinsmitglieder haften NICHT für den Verein
    • Im Gegensatz zu einer GbR kann ein Verein gemeinnützig sein
    • anders als bei einer gemeinnützigen GmbH braucht ein eingetragener Verein (e.V.) KEIN Mindestkapital
    • Die Gründung eines Vereines macht aus dem Zusammenschluss von Einzelpersonen (natürliche Personen) eine so genannte juristische Person
    • Einen Verein zu gründen ist gelebte Demokratie und auch im Verein selbst geht es basisdemokratisch

Nachteile

    • Um einen Verein zu gründen, braucht es in jedem Fall mindestens sieben Gründungsmitglieder
    • Einen Verein zu gründen erfordert Zeit, Kosten und Aufwand in Form von Anmeldungen, Sitzungen, Satzungen, Protokollen und Vorstandswahlen
    • Ein Verein ist nicht für jeden Zweck geeignet. Zum Beispiel darf ein (eingetragener) Verein normalerweise keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Falls eine gewerbliche Tätigkeit mit der Absicht Gewinne zu erzielen, dem gemeinsamen Ziel besser entspricht, kann alternativ über die Gründung einer BGB-Personengesellschaft (GbR) oder einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG haftungsbeschränkt) nachgedacht werden.