Waldbrandstufe 1 – nächtliches Betretungsverbot bleibt bestehen

Betretungsverbot

Betretungsverbot

Viele haben es befürchtet, seit 10.08.2018 ist es amtlich: Das nächtliche Betretungsverbot für Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz bleibt trotz aktuell niedriger Waldbrandwarnstufe bestehen. In der ersten Meldung vom 20.07.2018 war die Allgemeinverfügung der unteren Forstbehörde noch direkt an Waldbrandwarnstufen gekoppelt. Die neue gilt “bis auf Widerruf”.

War das erste Verbot noch halbwegs nachvollziehbar, so kehrt nun eine altbekannte Willkür ein.  Denn offenes Feuer ist gleichermaßen wie Rauchen sowieso grundsätzlich ganzjährig in Wald und Nationalpark Wald verboten. Es kann jederzeit geahndet werden, egal zu welcher Tageszeit. (Die letzten Feuer im großen Zschand und in Rathen sind übrigens alle Nachmittags ausgebrochen…) Nun werden alle Naturfreunde Nachts ausgesperrt. Vorboten einer kommenden Neuregelung? Die IG Stiegen- und Wanderfreunde finden das Verbot nicht in Ordnung. Es wurden bisher keine stichhalten Argumente PRO Betretungsverbot geliefert.

Feuerverbot - immer

Feuerverbot – immer

In den Medien findet das Verbot ein positives Echo – vor allem bei denjenigen welche eh nie zu dieser “gottlosen Uhrzeit” draußen unterwegs wären und sich lieber auf der Couch vom TV berieseln lassen. Manchmal laufen ja auch Naturdokus in der Flimmerkiste. Reicht doch.

Und da denkt man naiverweise noch, dass mit dem linkselbischen Forststeig Elbsandstein eine Brücke zwischen Naturfreunden und Verbotskultur geschlagen wurde. Und im nächsten Moment ist plötzlich alles rings um den Forststeig Kernzone.

Die SZ berichtet heute auf der Titelseite der Pirnaer Zeitung von einer Dame aus Bayern, die auf Schadenersatz klagen möchte, weil Sie durch das akt. Verbot nicht den gewünschten Urlaub in der Felsenheimat erleben durfte. Sie wollte z.B. diese Mondfinsternis im Gebirge erleben.

MoFi Papststein

MoFi Papststein

Sunset Papststein

Sunset Papststein

Oder auch diesen Sonnenuntergang. Aber weil Sie sich streng an die Regeln gehalten hat, ist Sie jetzt die Dumme.

Vor paar Tagen erging es mir ähnlich. Abends im Gebiet Falkenstein/Schrammsteine unterwegs, wollte ich zu einer schönen Aussicht auf einen Felsband unterhalb des hohen Torsteins gehen. Aber HALT: Da steht doch der Uhu – Horstschutz bis 15.08. Ärgerlich, aber akzeptiert und missmutig zu einen nicht so schönen abendlichen Essensplatz gegangen. Kurz darauf ein nervtötendes Summgeräusch: Eine Drohne/Octocopter kreiselt hoch oben im Bereich der Torsteine minutenlang herum, in unmittelbarer Nähe des Falkennests….

5 Gedanken zu „Waldbrandstufe 1 – nächtliches Betretungsverbot bleibt bestehen

  1. So ein pauschaliertes Verbot hat den bösen Beigeschmack das eben suggeriert wird, das jeder der draußen pennt auch Feuer legt. Oder vielleicht derart mit Blödheit beseelt ist, sich nicht naturkonform zu verhalten. Abgesehen von den Bergsteigern, viele sehnen sich nach Natur pur, ja wollen das hautnah erleben. Und da gehört seit über 100 Jahren auch die Freilandübernachtung nun mal dazu.

    Wer sich schon über das Verbot von Feuer hinwegsetzt (das ja ganzjährig gilt), der wird auch das Betretungsverbot ignorieren. Und damit werden diejenigen bestraft, die unter allen Vorsichtsmaßnahmen sich gerne draußen verantwortungsbewußt aufhalten, Tag und Nacht.

    Übrigens gibts Stellen im Nationalpark, die sind mit einer einfachen Tageswanderung nicht erreichbar (weil man ja wieder zurück muß), also muß eine Übernachtung sein. Und wo bleibt der Genuß, wenn man durch die Gegend hetzen muß, weil der Nationalpark ja ab 21 Uhr Sperrgebiet ist?

  2. Für mich ist das alles nur der krampfhafte Versuch, den “bösen” Wanderer aus der Nationalparkregion auszusperren. Damit ungehindert Holz geschlagen und gejagt werden kann, ohne das das irgendjemand mitbekommt. Schlimm.

  3. Ja, ich bekunde ebenfalls die Ablehnung des pauschalierten Verbotes und insbesondere auch, weil es eben keine eigentliche Sachbegründung gibt.

    Sicher, es ist vollkommen richtig, dass natürlich niemand den Wald anzünden kann, wenn niemand im Wald ist.

    Aber wie schon oft genug gesagt wurde, ein ausgeweitetes Verbot hilft doch nicht, das ohnehin Verbotene zu verhindern. Oder ganz einfach gesagt, diejenigen, die so doof sind, bei dem Wetter im Wald Feuer zu machen, die ignorieren ganz sicher auch das erweiterte Verbot.

    Das bedeutet aber auch, es sind schließlich nur noch solche Leute im Wald.

    Normalerweise würden eventuell auch noch ein paar vernünftige Leute dabei sein, welche eventuell auch korrigierend eingreifen könnten …

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