Wer Banknoten nachmacht …

Als Kind hat mich dieser Spruch (i. Bild o.r.) mächtig beeindruckt. Man kam man 1024px-100_DM_Serie3_Rueckseitesich gleich selbst viel wichtiger vor, wenn man in dieser Juristensprache daherredete. Und auf den ganz alten Scheinen war ja auch noch von Zuchthaus die Rede. Huuuhh.

Aber hier soll es jetzt mal um die Sprache gehen, speziell um das Wörtchen “oder” und seine Bedeutung. Und keine Sorge, der Bogen zum Sandsteinwandern schließt sich noch. Aber jetzt wollen wir ersteinmal den Spruch anschauen. Da steht nun andauernd dieses “oder”. Warum wohl?
Der unbedarfte Deutschbenutzer würde vielleicht im Alltag schnell mal sagen: “Wer Banknoten nachmacht … UND in Verkehr bringt … wird bestraft ….” Und er wüsste natürlich was er damit meinte, aber bedeuten würde es eben, dass nur Nachmachen UND in Verkehr bringen bestraft würde, NUR nachmachen und NUR in Verkehr bringen jedoch ohne Strafe bliebe. Na da hätte ich ohne Strafe das Geld nachmachen können, während meine Oma es ungestraft hätte in Verkkehr bringen können. Fein. Man wollte aber früher schon sowohl die Nachmacher, als auch die Inverkehrbringer bestrafen. Und selbst die Verfälscher, also die, welche nur eine zusätzliche Null auf den 10 Mark-Schein gemalt haben würden, selbst die sollten mit Zuchthaus und so weiter.

Ja, Juristen und, nein, oder Bürokraten beachten derartige sprachliche Unterschiede. Das ist auch ganz richtig so, das gibt uns schließlich die erforderliche Sicherheit vor dem Gesetz, aber man muss es eben wissen und bedenken, wenn man von Bürokraten juristisch korrekte Stellungnahmen hört. Und damit schließen wir den Kreis zum Sandsteinwandern – aber nicht mehr Heute. 😉

Bildquelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:100_DM_Serie3_Rueckseite.jpg

 

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