Im sommerlichen Gartenkampf gegen Blattläuse und Wühlmäuse hätte ich nun fast vergessen die weithergeholte Einleitung abzuschließen. Nun aber.
Die Wahrheit über etwas ist nicht immer das, was man gerne hören möchte. Im Zusammenhang mit der Wegediskussion und der Arbeitsweise der AG-Wege gab es diverse Meinungsäußerungen auf Meinungsäußerungen (ab Seite 62) und manche fand ich unstimmig. Speziell wenn aus unseren Kreisen auf die Worte von Hanspeter Mayr die recht verkürzte Erkenntnisäußerung kommt, “Da hat er recht, … der Grenzweg ist also nicht gesperrt…”.
Nein, das ist Wunschdenken und da schwingt ein Mißverstehenwollen mit und der Hape wird ein bischen als dumm hingestellt. Nun bin ich bei vielen Fragen wirklich nicht auf der offiziellen NP-Linie, aber sowas mag ich nicht unkommentiert stehen lassen und ich möchte um Verständnis für die Spitzfindigkeit des Pressesprechers werben.
Denn natürlich wirkt es nicht nur spitzfindig, sondern es ist auch so, wenn er sagt: “… aber der Grenzweg hat auf alten Karten nie als offizieller Wanderweg existiert und kann demzufolge nicht gesperrt worden sein. Aber es gab … und lalala” (Ab hier wird es für uns uninteressant). Als Pressesprecher muss er so reden und wie bei den Geldscheinaufdrucken kommt es darauf an, was er mit den Worten sagt, was juristisch drin steckt und nicht darauf, was der Hörer verstehen möchte. Wir müssen doch bitte berücksichtigen, dass der Hape in seiner Funktion als Pressesprecher einer Verwaltungsbehörde sich natürlich nur in den bürokratischen Denkstrukturen der Behörde bewegen und ausdrücken kann und darf. Als Mensch kann er anders, aber als Sprecher muss er so tun.
Und bitte, liebe Stiegenfreunde, wir wissen doch, dass es ganz egal ist, ob es den Fremdenweg einmal als offiziellen Wanderweg gegeben hat oder nicht, oder ob er nun als Weg in der Landschaft zu sehen ist oder nicht. Nach dem Selbstverständnis des NP muss doch in der Kernzone ein Weg gar nicht aktiv, also mit Verbotschildern oder anderen Mitteln, vor Ort oder in den Büchern, mit irgendwelchen Sperrzeichen versehen werden. In der Kernzone IST bereits jeder Quadratmeter gesperrt, mit oder ohne Weg, und darf nicht betreten werden. Das ist diese eigentümliche Umkehrregel. Ärgerlich, aber juristisch eben unangreifbar.
Also dieser Sachverhalt ist mir im Nationalparkverwaltungsverständnis schlüssig und logisch. Nicht schön, aber eben nachvollziehbar.
Ganz anders ist es mit der Eulengrundfrage, oder genauer gesagt mit der Straße im Tiefen Grund, welche dort als Wanderweg dienen muss, weil die sinnvolle und eigentlich naheliegende Verbindung zur anderen Talseite durch den Eulengrund verboten ist. Das mit den Ästen an den Buchen scheint mir eher eine vorgeschobene Begründung zu sein. Ich denke, es ist eher eine Prinzipfrage. Man will eben einfach den Menschen von möglichst vielen Flächen ausschließen und keinen Meter hergeben. Unterstützt wird die Haltung natürlich noch von der Tatsache, dass es einiges Geld kosten würde, den Wanderweg malerwegentsprechend herzurichten.
Aber etwas anderes kommt mir bei alldem komisch und widersprüchlich vor.
Schaut euch einmal die Kernzonengrenzführung um die Bastei an. Dort sind alle Wege, Flächen und Gebäude schön von der Grenzlinie umschrieben und liegen somit nicht in der Kernzone. Das mag zuerstmal umständlich erscheinen, ist aber ganz logisch. Da man das Basteihotel, die Felsenbühne und alles drumherum nicht wegbekommen konnte, ein Weiterbetrieb der Anlagen in der Kernzone aber einen juristischen Konflikt erzeugt hätte, war das aus der Kernzone Herausverlegen die einzige Lösung. Logisch. Ähnlich sieht man es auch auf dem Brand. Auch logisch. Nur im Tiefen Grund, da ist es ganz anders. Da springt die Kernzonengrenze ganz einfach über den Wanderweg, der hier ja auch eine ganz gewöhnliche Autostraße ist. Komisch. Hier dürfen Kraftfahrzeuge mit stinkenden Knattermotoren ohne irgendeine erkennbare Ausnahmeregelung langfahren. Und während oben auf dem Brand sogar für die nicht in der Kernzone liegende Zufahrtstraße zur Baude eine hochamtliche Sonderausnahmeregelung mitzuführen und im Auto zu hinterlegen ist, kann man im Tiefen Grund ganz einfach am Kernzonenschild vorbeidüsen. Mitten durch die Kernzone.
An der Eulegrundfrage würde zwar die Ausgrenzug der Straße nichts ändern, aber als Besserwisser geht’s mir hier ums Prinzip 🙂 und es macht mir die NP-Haltung auch (wiedereinmal) unglaubwürdig, wie auch die Tatsache, dass die Kletterzugangswegekarten aus dem Berg- und Naturverlag für die NP-Homepage stark überarbeit wurden. Zonengrenzverläufe wurden abgedeckt und pingelig neu eingezeichnet, ebenso verschiedene Kletterzugänge und andere Wege, teilweise nur wenige Meter verlegt (bei dem gegebenen Kartenmaßstab lächerlich) und teilweise komplett abgedeckt. Wege verstecken, löschen, verschwinden lassen …. kennen wir ja.
Aber – der Weg durch den Eulengrund – der ist voll durchgezeichnet gelassen. Auch wenn ihr den Engel im Polenztal sucht – schaut auf die Nationalparkseiten, es lohnt sich. 🙂
Nicht nur die Tiefe-Grund-Straße, sondern auch ein Abschnitt der Ziegenrückenstraße verläuft durch die Kernzone. Und wenige Meter weiter darf der Wanderer nicht durch (z.B.) das Buttermilchloch.