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Horstschutzgebiete

Die Horstschutzausschilderung der NPV ist manchmal verwirrend, uneindeutig oder unvollständig, erst recht für denjenigen, der sich nicht auskennt. Ob Urlauber und Touristen sich in gewisse Schilder reinfinden, ist fraglich. Besser wäre wirklich an manchen Stellen ein zusätzliches Flatterband, das ist auffälliger, vor allem oben am Rand von Massiven. Dann gibts auch Regelungen, die stehen nur auf der NP-Seite, die viele gar nicht kennen, oder dort nicht nachgucken.

Es gibt mehrere Arten von Schildern. Auf manchen steht, daß nur der/die Klettergipfel gesperrt sind, auf manchen steht, daß auch der Kletterzugangspfad zum Gipfel mit gesperrt ist, oder der Pfad am Wandfuß entlang, siehe Foto Nr.1 und 2, fotografiert im Herbst 2019.

Das 1. Schild steht das ganze Jahr über am Goldsteig, ist eindeutig und bezieht sich auf die Gipfel oberhalb, die Kletterzugänge sind mit gesperrt, die vom Goldsteig abzweigen, der Goldsteig darf aber immer begangen werden.

Das 2. Schild steht auch das ganze Jahr über an der Richtergrotte und ist total verwirrend. Grottenwächter, Grenzwand, Spätes Horn und Schwarze Zinne sind "einschließlich ihrer Zugänge" gesperrt. Die Grenzwand befindet sich oben auf dem Massiv, über einen extra Kletterzugang erreichbar, der auch zum Alten Weg am Grottenwächter führt. Auf dem Massiv steht ein zusätzliches Schild. Also weiß man an der Richtergrotte schon, man braucht nicht umsonst aufs Massiv zu latschen. Aber Spätes Horn und Schwarze Zinne haben keinen Zugang von oben, das Betreten dort ist verboten, also erfolgt der Zugang nur von unten, vom Kletterzugang zwischen Richtergrotte und Jortanshorn, aus. Auch die Talwegeeinstiege am Grottenwächter. Dieser Kletterzugang ist also hiermit laut Schild verboten. Ganz unten auf dem Schild steht aber "Der Kletterzugang zwischen Richtergrotte und Jortanshorn darf auch während der Sperrzeit begangen werden"! Also was nun, verboten oder nicht? Bei solchen Schildern muß konkret nachgebessert werden oder sie müssen immer aktuell angepasst werden.

Aktuell (10.02.2023, siehe 3. Foto) steht auf der NP-Seite "Bitte auch Zugangsweg zwischen Grottenwächter und Spätem Horn nicht begehen." Falls aber das unten abgebildete 2. Schild dort immer noch stehen sollte, bleibt es verwirrend. Kein Wunder, daß dann manche sagen, egal, wir gehen dort lang. Im Zweifel für den Angeklagten.

Hochgeladene Dateien:
  • 01_Schild-Goldsteig.jpg
  • 02_Schild-Richtergrotte.jpg
  • 03_Schild-Richtergrotte.jpg

Das zweite Schild ist keineswegs verwirrend, der letzte Satz erklärt die Ausnahme, dieses Schema findet man in sämtlichen Verordnungen.

@washnikki: oben steht aber "einschließlich ihrer Zugänge", und damit ist hauptsächlich das Stück zwischen Richtergrotte und Jortanshorn gemeint.

@Roland

zu Deinen Beobachtungen passen meine Aussagen, das es uneindeutige Schilder / Aussagen des NPV gibt. Die festen Sperrungen passen nicht mehr. Man sollte zwischen Jortanshorn und Richtergrotte nicht laufen ...

Am Jortanshorn liegen noch 2 temporäre Schilder versteckt, die jetzt wohl wieder dazugestellt werden ...

Früher wurde auch noch ein Zettel unten in der Weberschlucht angebracht.

Der Grottenwächter ist auch ein gutes Beispiel für fehlenden Schildstandort. Es gibt nur ein Hinweisschild am offiziellen Zuweg nach der Kehre  am Krinitzgrab. Und dann wundern sie sich, das CZ Kletterer über den <gelöscht>Weg von hinten anlaufen und "verboten" klettern. Da in der Kehre, am <gelöscht> Fels, fehlt halt ein zusätzliches Schild.

@Falco peregrinus: Das stimmt, am Zustieg Grenzwand, danach in der Kehre, fehlt ein zusätzliches Schild. Dort sind nicht nur Kletterer unterwegs, sondern in der Mehrzahl Wanderer, auch tschechische. Kurz nach der Kehre, bei den Pilzfelsen, gibts dieses Foto, laut Exif-Daten aufgenommen am 25.03., also mitten in der Sperrzeit: https://de.mapy.cz/fotografie?sourcep=foto&idp=2378005&x=14.2824053&y=50.8947076&z=17

Freilich stand am Grenzweg, dort wo der gelöschte Weg abzweigt, ein Kernzonenschild, daß dahinter betreten verboten ist. Das Schild wurde beim Waldbrand zerstört. Ob schon ein neues aufgestellt ist, ist fraglich. Da ist die tschechische Methode mit den roten Ringen um die Bäume wirkungsvoller (falls solche Bäume nicht verbrannt wären.)

Nochmal zu dem o.g. 2. Schild (an der Richtergrotte): die Formulierung ist umständlich. Erst wird sinngemäß gesagt, beide Zustiege sind gesperrt, dann heißt es, der eine (der längere von beiden) kann doch begangen werden. Mathematisch ausgedrückt bedeutet das: "Die Zahlen 1 und 2 sind verboten. Die Zahl 1 darf aber benutzt werden." Die einfachere Möglichkeit auf dem Schild könnte so lauten: "Die genannten Gipfel sind im Zeitraum von bis gesperrt." Darunter der Zusatz: "Der Zustieg zur Grenzwand ist ebenfalls gesperrt." Damit ist klar, daß der Zustieg Richtergrotte/Jortanshorn nicht von der Sperrung betroffen ist.

Dieses Jahr ist der Zustieg aber gesperrt, bedeutet also, wie du erwähnst, zusätzliche Schilder, oder man müßte den unteren Satz auf dem fest am Felsen angeschraubten Schild irgendwie überkleben. Besser wären Schilder mit Flächen, wo man flexibel bei Bedarf ein zusätzliches (kleineres) Hinweisschild anschrauben kann.

Im Zittauer Gebirge wird es so gehandhabt, daß die Schilder nur im Zeitraum der Sperrung (15.01. bis 20.06.) an fest installierte Holzpfähle angeschraubt werden, und danach (oder sogar eher, falls eine Brut nicht erfolgreich war) wieder abgeschraubt werden. Die Schilder sind alle eindeutig, außer den Gipfeln sind auch alle Zustiege verboten. Die gesperrten Bereiche sind allerdings teils auf sehr kurzen Wegen erreichbar, der Aufwand zum Schilder anbringen also gering, im Gegensatz zum Großen Zschand.

Mitteilung der NPV über Horstschutzzonen 13.03.2023:

https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/aktuelles/news/in-den-felsen-der-nationalparkregion-saechsische-schweiz-beginnt-die-brutzeit-2023-arbeitsgruppe-horstschutz-stimmt-temporaere-horstschutzzonen-fuer-kletterer-und-wanderer-ab-und-wird-selbst-aktiv/

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