Angeklagter Großbrandstifter freigesprochen

Im Jahr 2022 verwüstete ein Großbrand in der Böhmischen und Sächsischen Schweiz eine Fläche von ca. 1100 Hektar und sorgt im Ergebnis bis heute für Betretungsverbote. Als mutmaßlicher Brandstifter wurde im November der ehemalige Nationalparkranger Jiří L. angeklagt, dem gleichzeitig weitere kleinere Brandstiftungen zur Last gelegt wurden (z.B. die Baude am Aussichtsturm auf dem Vlčí hora, von Hochsitzen und Futterstellen). Der Staatsanwalt hatte gestern dafür 12 Jahre Haft gefordert.
Heute wurde jedoch der Angeklagte vom Bezirksgericht Ústí nad Labem vom Hauptvorwurf freigesprochen. Für die kleineren Brände bekam er zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung und muss sich in stationäre psychiatrische Behandlung begeben. Es konnte ihm nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht nachgewiesen werden, dass er den Großbrand im Sommer 2022 gelegt hätte. Er hatte – schon in psychiatrischer Behandlung – zwar ein Geständnis abgelegt, welches er jedoch später widerrief. Laut Verteidigung war dieses Geständnis eines psychisch kranken Menschen das einzige Beweismittel. Als Motiv führte die Staatsanwaltschaft angestaute Wut darüber ins Feld, dass er eine Stelle als Ranger nicht bekommen habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt hat noch vor Ort Berufung eingelegt.
Edmundsklamm im Frühjahr wieder teilweise frei
Die seit dem Waldbrand im Sommer 2022 gesperrte Edmundsklamm wird ab Ostern wieder teilweise zugänglich sein, teilte die Bürgermeisterin von Hřensko, Kateřina Horáková, mit. Man arbeite daran, Wege zu räumen und Geländer zu reparieren. Um Ostern herum könnten dann erste Touristengruppen mit Führern die Schlucht wieder betreten. Die oberhalb gelegene Wilde Klamm wird ab Anfang April wieder zugänglich sein.
Gleichzeitig musste die Bürgermeisterin mitteilen, dass der Gabrielensteig zum Prebischtor mindestens bis 2027 geschlossen bleibt. Die Gefahr durch herabstürzende Bäume und Felsbrocken wäre da einfach zu groß, sowohl für Waldarbeiter als auch für Touristen.
(Quelle: www.elbelabe.eu)
Anmerkung: in der Meldung zur Edmundsklamm ist immer nur von „Betreten“ die Rede, nicht von „Boot fahren“. Geführte Wanderungen hin und zurück? Lassen wir uns überraschen.